Sie sind privat versichert?

Als Privatversicherte haben Sie meistens Psychotherapie im Leistungsumfang Ihres Versicherungsschutzes mitversichert. In welchem Ausmaß die Versicherung die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt, hängt von der jeweiligen Vertragsgestaltung ab. Fragen Sie daher vor Beginn einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse nach, in welchem Umfang die Kosten für eine Verhaltenstherapie erstattet werden. Bedingung für die Kostenübernahme ist meist, dass die Behandlung durch approbierte Psychologische Psychotherapeuten durchgeführt wird. Dies ist bei mir der Fall.

Selbstverständlich können sie die Behandlungskosten für die Psychotherapie aber auch selbst übernehmen. Dann müssen Sie sich um keine Formalitäten kümmern und wir können ohne auf die Zusage der Kostenübernahme durch den Versicherer zu warten mit der Psychotherapie beginnen. Die Kosten hierfür richten sich nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Die Kosten für eine psychologische Beratung, ein Coaching oder ein Mentaltraining werden nicht von den Krankenkassen übernommen, da die genannten Leistungen keine Behandlung von Störungen mit Krankheitswert sind.

Sie sind beihilfeberechtigt?

Grundsätzlich werden die Kosten für eine Psychotherapie von der Beihilfe erstattet. Dazu muss innerhalb der ersten fünf Sitzungen der Psychotherapie ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden. Die Formulare hierzu erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle.

Die Kosten für eine psychologische Beratung, ein Coaching oder ein Mentaltraining werden nicht von den Krankenkassen übernommen, da die genannten Leistungen keine Behandlung von Störungen mit Krankheitswert sind.

Sie sind gesetzlich versichert?

Da ich keinen sogenannen Kassensitz habe, kann ich leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Selbstverständlich können sie die Behandlungskosten für die Psychotherapie aber auch selbst übernehmen. Dann müssen Sie sich um keine Formalitäten kümmern und wir können ohne auf die Zusage der Kostenübernahme durch den Versicherer zu warten mit der Psychotherapie beginnen. Die Kosten hierfür richten sich nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Die Kosten für eine psychologische Beratung, ein Coaching oder ein Mentaltraining werden nicht von den Krankenkassen übernommen, da die genannten Leistungen keine Behandlung von Störungen mit Krankheitswert sind.